Der Bayerische Golfverband hat bereits ein Statement zur Öffnung des Bergkramerhofs veröffentlicht - einzusehen über die Website www.bayerischer-golfverband.de.
Wie wir erwartet haben, hatte Herr Hingerl bereits heute Morgen Besuch von der Polizei. Er hat nicht nur eine Anzeige bekommen, sondern ihm wurde auch mit Zwangshaft gedroht.
Auch wir hatten schon eine Klage vorbereitet. Mit der Einreichung der Klage durch den Verband am 30.4.2020 würde unserer Klage jedoch das Rechtsschutzbedürfnis fehlen. Allerdings ist es auch Aufgabe des Verbandes, als Interessensvertreter der Golfplätze in Bayern, diese Interessen gegenüber dem Staat und der Politik zu vertreten.
Wir begrüßen daher das Vorgehen des Verbandes und hoffen auf eine schnelle gerichtliche Klärung.
In der Hoffnung auf ein baldiges Wiedersehen auf unserer Golfanlage!