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Neuregelung zum DGV-Haftpflichtschutz

Liebe Mitglieder,


wir möchten Sie darüber informieren, dass der Haftpflichtversicherungsschutz durch den DGV ab 01.01.2022 neu geregelt wurde.


Bis zum Jahresende 2021 waren Sie als Mitglied unseres Golfclubs, der wiederum Mitglied des DGV ist, automatisch für haftpflichtschädliche Umstände auf deutschen Golfanlagen mitversichert. Hierbei handelte es sich um eine subsidiäre Versicherung. Das bedeutet sie tritt erst dann in Kraft wenn Ihre private Haftpflichtversicherung den Schaden nicht abwehrt oder eine solche nicht besteht. Die Selbstbeteiligung lag bei 1.000,- €.


Aufgrund eines Wechsels des Versicherungspartners des DGV wird es diesen Automatismus ab dem 01.01.2022 nicht mehr geben. Zu prüfen ist nun, ob die eigene Haftpflichtversicherung Schäden aus dem Golfsport ohnehin schon abdeckt. Ist dies nicht ausreichend abgesichert könnte evtl. eine Erweiterung der Versicherungspolice infrage kommen oder es wird ein anderer Anbieter gesucht. Zu beachten ist dabei die Eigenbeteiligung und der Geltungsbereich.


Daneben besteht die Möglichkeit für alle Golfspieler, sich nun selbst über den DGV für 12,- € im Jahr wie bisher zu versichern. Es besteht auch die Möglichkeit, den Schutz kostenfrei zu erwerben, sofern Sie dem Empfang von Werbung durch den Versicherer (HanseMerkur) zustimmen. Die Selbstbeteiligung im Schadenfall beträgt 500,- €. Nähere Informationen finden Sie hier.


Weiterhin sind automatisch, also ohne weitere erforderliche Initiative, folgende Personengruppen versichert:

  • Kinder bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres auf der Golfanlage sowie bei Teilnahme an Kinder- und Jugendtrainings, am Konditionstraining und sonstigen Ausgleichssportarten.
  • Teilnehmer an Schnupperkursen


Falls Sie noch weitere Fragen rund um den DGV-GolfProtect-Haftpflichtschutz haben, kontaktieren Sie bitte direkt den DGV unter: golfprotect (at) dgs.golf.de

Golf Valley GmbH

Am Golfplatz 1, 83626 Valley
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