Immer aktuell informiert mit dem Newsletter von Golf Valley.
Liebe Mitglieder, ein turbulentes Jahr 2020 geht in die zweite Hälfte und langsam können wir fast wieder zum „normalen Spielbetrieb“ übergehen. Auch am Golf Club Valley ist Corona nicht spurlos vorübergegangen. So mussten wir zunächst alle gänzlich auf unser geliebtes Golfspiel verzichten während unsere Greenkeeper und Mitarbeiter im Schichtbetrieb gearbeitet haben um das Ansteckungsrisiko gering zu halten. Seit Anfang Mai dürfen wir endlich wieder – wenn auch mit zahlreichen Einschränkungen und stark erhöhtem Personalaufwand – den Golfplatz wieder öffnen. Inzwischen erleichtern einige Lockerungen unseren (Golfer-)Alltag. Weiterhin tragen wir jedoch Mundschutz und halten uns an Hygiene- und Schutzmaßnahmen. Langsam nimmt auch das Turnierleben wieder Fahrt auf und wir dürfen endlich wieder mit unseren Flight-Partnern nach der Runde gemeinsam an einem Tisch sitzen. Nichtsdestotrotz wird uns Corona wohl noch weiter begleiten und ein zweiter Lockdown wäre für uns alle eine Katastrophe – umso wichtiger, dass wir nicht nachlässig werden! Jeder einzelne kann einen Beitrag leisten - beim Golf bedeutet dies weiterhin: - Kein Spiel ohne vorherige Startzeitbuchung! Dies gilt auf dem Designer Course als auch auf dem Golfpark!
- Beachtet am Golfpark die Abstandspausen!
- Wer nur auf die Range geht, muss sich ebenso online über die PC Caddie App registrieren und eine „Box“ buchen!
- Das kurze Spiel auf dem Übungsgelände ist weiterhin nur mit eigenen Bällen gestattet!
- Die Mindestabstände sind jederzeit einzuhalten!
- In sämtlichen geschlossenen Räumen gilt weiterhin Maskenpflicht!
- Die Flaggenstöcke dürfen nicht gezogen werden!
- Wir, als Golfclub, müssen zu jederzeit eine Kontaktpersonenermittlung im Falle eines nachträglich identifizierten COVID-19-Falles unter Gästen oder dem Personal ermöglichen.
- Der Golfplatz ist verpflichtet die Einhaltung der Regeln zum Gesundheitsschutz zu kontrollieren. Aufgrund des sich daraus ergebenden enormen personellen Aufwand, müssen die Nutzungszeiten teils in den frühen Morgenstunden und auch abends eingeschränkt werden.
Aber auch über einige weitere Lockerungen freuen uns: - Die Ballwascher an den Abschlägen auf dem Golfplatz dürfen wieder benutzt werden!
- Die Duschen und Umkleiden sind wieder geöffnet!
- Bunkerharken dürfen wieder eingesetzt werden.
- Wetterschutzhütten dürfen wieder geöffnet werden.
- Seit 8. Juni ist der Turnierbetrieb wieder möglich.
- Seit dem 22. Juni sind Veranstaltungen „mit einem absehbaren Teilnehmerkreis“ mit bis zu 50 Gästen in geschlossenen Räumen und bis zu 100 Gästen im Freien möglich.
- Carts können auch von Personen aus zwei unterschiedlichen Haushalten genutzt werden. Um das Ansteckungsrisiko zu verringern wird eine Maskennutzung empfohlen und nur einer der beiden gilt als Fahrer.
Liebe Mitglieder, lasst uns weiter gemeinsam an einem Strang ziehen damit wir auch in Zukunft unserem geliebten Golfspiel nachgehen können! Herzlichen Dank für eure Mithilfe! Herzlichst, euer Golf-Valley-Team |
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Im Juli stehen einige interessante Turniere im Wettspielkalender – sämtliche Ausschreibungen mit weiteren Details findet ihr im Turnierkalender, so z. B.: - 11.7. WAGC – Race to Mexico
- 17.7. Afterwork Designer Course Race to -36
- 18.7. Monatspreis sponsored by Samsonite
- 25.7. Peter Hahn Ladies Tour
- 26.7. Goldcup
SAVE THE DATE - 5.9. Münchener Golf Masters - Kickoff-Turnier
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CLUBMEISTERSCHAFT 2.0 | SAVE THE DATE |
Nachdem der erste Versuch, die diesjährigen Clubmeisterschaft durchzuführen, leider dem heftigen Unwetter erlegen ist, starten wir hoffnungsvoll einen erneuten Versuch: Bitte blockt dafür Samstag den 15. und Sonntag den 16. August 2020 in euren Kalendern. An diesem Wochenende werden die Clubmeisterschaften in sämtlichen Klassen stattfinden. Von den AK offen, über AK35, AK50, AK65 bis hin zu den Netto-, Jugend- und Bambini-Clubmeisterschaften. Details folgen! |
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Für KW 28/KW29 ist geplant das hohe Rough zu mähen. Die Mäharbeiten werden den Spielbetrieb nicht beeinträchtigen – wir bitten jedoch auf gegenseitige Rücksichtnahme. |
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DUSCHEN & UMKLEIDEN WIEDER GEÖFFNET |
Wir haben die Duschen und Umkleiden wieder für euch geöffnet! Bitte haltet euch bei der Benutzung strikt an folgende Schutz-Maßnahmen: - Maskenpflicht
- Maximal 10 Personen pro Umkleide
- Mindestabstand 1,5m
- Die Föne können benutzt werden und werden regelmäßig desinfiziert
- Zu eurem eigenen Schutz benutzt die bereitstehenden Hand-Desinfektionsmittel
- Die zur Verfügung gestellten Handtücher werden bei 90° gewaschen und getrocknet, benutzt aber gerne eure eigenen Handtücher
- Die Umkleiden werden regelmäßig gelüftet
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Unwetterschaden an den Bunkern |
Aufgrund eines heftigen Unwetters am Nachmittag und Abend des 2. Juli wurden Wege und zahlreiche Bunker teils massiv unterspült. Ein Gutachter war bereits vor Ort. Nach Fertigstellung des Gutachtens werden wir mit umfangreichen Sanierungsarbeiten beginnen. Um die Arbeiten so reibungslos wie möglich zu gestalten werden wir pro Arbeitstag einen kompletten Kurs sperren. Details könnt ihr zu gegebener Zeit dem Timetable entnehmen. |
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Leider müssen wir immer wieder feststellen, dass die Golfetikette ignoriert wird. Aus diesem Grund möchten wir hier noch einmal dringend um Einhaltung dieser bitten! Definition „Golfetikette“ gem. Wikipedia: „Die Golfetikette umschreibt das sportliche Verhalten auf dem Golfplatz und umfasst geschriebene und ungeschriebene Regeln. Bei wiederholter Nichtbeachtung der Etikette kann ein Spieler disqualifiziert werden. Die Einhaltung dieser Regeln soll die Sicherheit aller Spieler gewährleisten, sowie ein flüssiges und sportlich faires Golfspiel ermöglichen und den Platz optimal schonen.“ Seit 2019 gelten die neuen Golfregeln – demnach sind Verstöße gegen die Golfetikette strafbar!
Während die Golfetikette bis 2019 keine Auswirkungen auf das Spiel hatte, kann die Spielleitung seit 2019 unter Regel 1.2 „Richtlinien für das Verhalten von Spielern“ Richtlinien erlassen, an die sich die Spieler halten müssen. Mit dieser Regel können auch Strafschläge verhängt werden, bevor eine Disqualifikation (DQ) folgt. Dabei geht man von „Fehlverhalten des Spielers“ und „schwerwiegendem Fehlverhalten“ aus. Im ersten Fall wird in den meisten Fällen eine Verwarnung ausgesprochen, danach ein Strafschlag und anschließend die Grundstrafe, die im Lochspiel Lochverlust und im Zählspiel zwei Strafschläge bedeutet; als Drittes dann die Disqualifikation. Zu den Verstößen gehören u.a.: - mit dem Trolley zwischen Grün und Bunker hindurchfahren oder den Trolley auf dem Abschlag abstellen
- einen Schläger aus Ärger in den Boden schlagen oder in Richtung eines Golfbags werfen
- einen anderen Spieler während des Schlags durch Unachtsamkeit ablenken
- Pitchmarken nicht ausbessern, Bunker nicht harken oder Divots nicht zurücklegen
- Betreten von Spielverbotszonen (Biotope, Teichfolien, etc.)
- Bei Gewitter ist nach Regel 5-7 zu verfahren
Um den „Spirit of the Game“ zu wahren bitten wir euch alle – auch wenn Golf überwiegend ohne die Anwesenheit eines Schiedsrichters oder Unparteiischen gespielt wird: - Beachtet die Regeln!
- Nehmt Rücksicht auf andere Spieler und den Platz!
- Verhaltet euch diszipliniert!
- Lasst jederzeit Höflichkeit und Sportsgeist erkennen!
Lasst uns gemeinsam diese minimale Golf-Etikette beachten und habt Spaß am schönsten Spiel! |
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KOSTENLOSE RANGEBÄLLE FÜR PREMIUM-MITGLIEDER |
Die Golf Valley GmbH hat in 42.000 hochwertige Titleist Rangebälle investiert. Nach einer Inventur stehen davon aktuell nur noch rund 28.000 Rangebälle zur Verfügung. Das ist ein Verlust von etwa 14.000 Bällen, dies entspricht einem Ballverlust von über 33%!
Im Zuge der Teichfolienreparatur konnten wir feststellen, dass viele Spieler die hochwertigen Titleist Rangebälle offenbar als Golfbälle/Wasserbälle für die Runde verwenden. Ein absolutes No-Go! Des Weiteren beobachten wir regelmäßig Verstöße gegen die Zusatzvereinbarung, die jedes Mitglied mit Aushändigung des Rangekeys unterzeichnet hat: So heißt es z. B. unter §3 „Die kostenlose Nutzung der Drivingrangebälle steht ausschließlich den Golfspielern zu, die mit der Golf Valley GmbH eine Nutzungsvereinbarung geschlossen haben. Für andere, wie Greenfeespieler oder Turnierteilnehmer ohne Nutzungsvereinbarung, ist die Nutzung der Drivingrangebälle kostenpflichtig.“. §4 besagt zudem: „Der Golfspieler verpflichtet sich, die unter Verwendung der Chipkarte aus den Ballautomaten gezogenen Bälle ausschließlich zur eigenen Nutzung zu verwenden.“ Aufgrund der Missachtungen und vor dem Hintergrund des dadurch entstandenen enormen finanziellen Schadens sehen wir uns leider gezwungen ab 1.7.2020 die bislang freiwillige Leistung der kostenlos bereitgestellten Übungsbälle wie folgt einzuschränken: - Mitglieder Golfpass – Ballguthaben gemäß Vertrag
- Mitglieder Golfpark – Ballguthaben gemäß Vertrag
Premium Mitglieder: - Jugendliche bis 18 Jahre erhalten ein Ballguthaben i. H. v. 50€/Jahr
- Karrieremitglieder, Entertainment-Mitglieder, Premium-Zweitmitglieder (= Premium-Mitglieder, die jährlich weniger als derzeit 2.595€ bezahlen) erhalten ein Ballguthaben i. H. v. 55€/Jahr
- Premium-Mitglieder, Premium-Familien-Mitglieder mit einer Laufzeit von 5 bzw. 10 Jahren, die den vollen Jahresbeitrag in Höhe von derzeit 2.595€ bzw. 1.995€ (Ausgleich durch Einmalzahlung) leisten, erhalten ein Ballguthaben i. H. v. 100€/Jahr
- Nicht-genutztes Ballguthaben verfällt zum Jahresende
- Weiteres Ballguthaben kann hinzugekauft werden, bei 100€ werden euch 110€ aufgeladen
Liebe Premium-Mitglieder, seid versichert, diese Entscheidung ist uns nicht leichtgefallen und ihr sind zahlreiche Diskussionen vorausgegangen. Ein Wettbewerbervergleich jedoch hat klar gezeigt, dass unbeschränkt kostenlose Rangebälle in TOP-Qualität nicht der Standard sind. |
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